6B_120/2026

Bundesgericht

Straftaten

Unbefugter Zugriff auf ein Computersystem (Art. 143bis StGB); Anklagegrundsatz; Kosten und Entschädigungen; rechtliches Gehör

24. Juli

Sachverhalt Angestellter von U.________, nutzte A.________ im Jahr 2018 eine Oracle-Sicherheitslücke mittels eines Skripts aus, um sich Administratorrechte zu verschaffen und auf einem beschränkten Bereich des Computersystems seines Arbeitgebers eine Software zu installieren. Nach seinem Freispruch in erster Instanz verurteilte ihn das kantonale Gericht wegen unbefugten Zugriffs auf ein Computersystem; es begründete jedoch den Schicksal der Kosten und Entschädigungen im Zusammenhang mit der teilweisen Einstellung des Verfahrens nicht. Kernaussagen • Der Arbeitnehmer, der vorsätzlich eine Sicherheitslücke mittels eines Skripts ausnutzt, um Administratorrechte zu erlangen und auf ein einem bestimmten Benutzerkreis vorbehaltenes Subsystem des Arbeitgebers zuzugreifen, erfüllt Art. 143bis StGB, selbst wenn der Zugriff von seiner eigenen Sitzung und auf seinem eigenen Arbeitsplatz aus erfolgt; eine Sicherheitslücke schliesst den besonderen Schutz nicht aus, wenn übliche und zumutbare Massnahmen bestehen. • Die Anklageschrift beschrieb den Eindringvorgang über die Oracle-Sicherheitslücke und die unrechtmässige Gewährung von Administratorrechten hinreichend; der Anklagegrundsatz ist daher nicht verletzt. • Das kantonale Gericht verletzte das rechtliche Gehör, indem es das Schicksal der Kosten und Entschädigungen betreffend die teilweise eingestellten Delikte nicht begründete, weshalb diese Punkte neu zu prüfen sind. Entscheid Die Beschwerde wird sehr teilweise gutgeheissen: Die Verurteilung wegen unbefugten Zugriffs wird bestätigt, die Sache wird jedoch zur neuen Entscheidung über die mit der teilweisen Einstellung verbundenen Kosten und Entschädigungen zurückgewiesen.
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