2C_523/2025
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Verweigerung der Umwandlung einer Kurzaufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz
22. Juli
Sachverhalt
Der portugiesische Beschwerdeführer erhielt 2021 und 2023 Kurzaufenthaltsbewilligungen und beantragte 2024 deren Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung. Während des Verfahrens wurde er in der Schweiz wegen Körperverletzung an seiner Tochter verurteilt; zudem wurden mehrere frühere Gewaltverurteilungen in Portugal und Frankreich sowie seine falsche Erklärung im Bewilligungsgesuch bekannt.
Erwägungen
• Wiederholte, über mehrere Jahre und Länder hinweg begangene Gewaltstraftaten – namentlich häusliche Gewalt, Drohungen, erschwerte Gewalt und die jüngste Körperverletzung an der Tochter – begründen trotz teilweise bedingtem Strafvollzug eine aktuelle und reale Gefährdung von genügender Schwere im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA.
• Die Falschangabe, nie strafrechtlich verurteilt worden zu sein, bestätigt zusätzlich die fehlende Bereitschaft, sich an die schweizerische Rechtsordnung zu halten; die ausländischen Verurteilungen durften bei der Gefährdungsprognose berücksichtigt werden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung bleiben bestehen.