2C_354/2026

Bundesgericht

Staatshaftung

Staatshaftung, Schadenersatzbegehren

29. Juli

Sachverhalt Das Bundesverwaltungsgericht forderte A.________ in einem Staatshaftungsverfahren letztmalig auf, einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- zu bezahlen, andernfalls auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde. Dagegen gelangte er an das Bundesgericht, ohne konkret darzulegen, dass er den Vorschuss finanziell nicht leisten könne oder ihm ein nicht wiedergutzumachender Nachteil drohe. Erwägungen • Die Beschwerde gegen die unter Androhung des Nichteintretens erfolgte Aufforderung zur Zahlung eines Kostenvorschusses war nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil dargelegt wurde. • Der Beschwerdeführer zeigte weder konkret seine fehlende Zahlungsfähigkeit noch eine anderweitige solche Beeinträchtigung auf; seine pauschale Behauptung eines kostenlosen Verfahrens und unbelegte Diskriminierungsvorwürfe genügten den Begründungsanforderungen nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; Gerichtskosten wurden keine erhoben.
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