4A_554/2025
Bundesgericht
Medizinische Haftung (Kausalzusammenhang)
27. Juli
Sachverhalt
Nach einer Geburt mit Periduralanästhesie entwickelte A.________ ein partielles Cauda-equina-Syndrom. Im öffentlichen Spital wurden das MRI und die Dekompression um mehr als zwanzig Stunden verzögert; sie behielt schwere neurologische Folgeschäden zurück. Ihr Entschädigungsbegehren wurde mangels hinreichend nachgewiesener natürlicher Kausalität abgewiesen.
Erwägungen
• Die schuldhafte Verzögerung von mehr als zwanzig Stunden bei der Durchführung des MRI und der Dekompression stellte eine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar, doch liess sich gestützt auf das Gutachten für den konkreten Fall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass dieses Unterlassen die Folgeschäden verursacht oder verschlimmert hatte.
• Die allgemeine Statistik, wonach 70 % der Patienten nach optimaler Dekompression genesen, genügte nicht: Die Symptome waren etwa 48 Stunden vor der Aufnahme in die Notaufnahme aufgetreten, sodass das Risiko von Folgeschäden selbst bei sofortiger Behandlung bereits erheblich blieb; die gegenteilige, knappe und auf denselben Statistiken beruhende Auffassung durfte ohne Willkür verworfen werden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.