2C_479/2025

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung aus der Schweiz

23. Juli

Sachverhalt Eine spanische Staatsangehörige, die seit 2010 in der Schweiz lebt, A.________, arbeitete bis zum 31. Januar 2021 als Reinigungskraft und bezog Sozialhilfe. Die IV-Stelle stellte eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 15. Januar 2020 bis zum 30. April 2021, eine Arbeitsfähigkeit von 25 % im Reinigungsbereich und von 75 % in einer angepassten Tätigkeit bis Ende 2021 sowie sodann eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ab Januar 2022 fest; die kantonalen Behörden verweigerten die Verlängerung ihrer Bewilligung. Erwägungen • Das Verbleiberecht setzt voraus, dass der Arbeitnehmerstatus wegen einer dauerhaften Invalidität verloren gegangen ist; eine Restarbeitsfähigkeit von 75 % in einer angepassten Tätigkeit genügt nicht, ohne konkrete Prüfung der Wiedereingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt. • Unter Berücksichtigung des Alters der betroffenen Person, des Fehlens von Erfahrung ausserhalb des Reinigungsbereichs und ihrer körperlichen Einschränkungen war zu prüfen, ob es ihr zwischen Mai und Dezember 2021 zumutbar war, eine angepasste Tätigkeit auszuüben; andernfalls wäre die dauerhafte Invalidität bereits ab dem 15. Januar 2020 anzunehmen gewesen. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, der kantonale Entscheid aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung zurückgewiesen.
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