1C_379/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Bauen ausserhalb der Bauzonen (Mobilfunk)

31. Juli

Sachverhalt Swisscom und Salt beantragten den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone in Entlebuch. Für drei adaptive Antennen mit je 16 Sub-Arrays und einer deklarierten massgebenden Sendeleistung von 4'000 W verlangten die Anwohner die Ergänzung des Standortdatenblatts um den Korrekturfaktor und eine Neupublikation; die kantonalen Behörden wiesen dies ab. Erwägungen • Ein Standortdatenblatt für adaptive Antennen muss den Korrekturfaktor nicht ausdrücklich nennen: Bei 16 Sub-Arrays ergibt er sich unmittelbar aus Ziff. 63 Abs. 3 Anhang 1 NISV; zusammen mit der deklarierten massgebenden Sendeleistung (ERPn) ist die Einhaltung der Anlagegrenzwerte beurteilbar. • Die Bewilligung darf die Ausschöpfung des zulässigen Korrekturfaktors erlauben, ohne einen «effektiven» Korrekturfaktor anzugeben, da dieser im Betrieb schwanken kann und allein die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung massgeblich ist. Die frühere Rechtsprechung, welche eine ausdrückliche Deklaration des Korrekturfaktors verlangte, wird aufgegeben; kantonale Publikationsvorschriften dürfen keine zusätzlichen Angaben verlangen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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