4A_630/2025

Bundesgericht

Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht

Löschung einer Marke; Gebrauchsrecherche

20. Mai

Sachverhalt B.________ beantragte die Löschung der für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen eingetragenen Marke C.________ wegen Nichtgebrauchs. Das IGE hiess den Antrag gut; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass eine spezialisierte Gebrauchsrecherche den Nichtgebrauch glaubhaft machte, während die Inhaberin keinen rechtserhaltenden Gebrauch im Zeitraum vom 23. April 2016 bis 23. April 2021 belegte. Erwägungen • Eine methodisch korrekt durchgeführte Gebrauchsrecherche eines spezialisierten Drittunternehmens ist auch im administrativen Löschungsverfahren als Urkunde und damit als taugliches Beweismittel zur Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs zu qualifizieren; massgeblich bleibt ihre freie Würdigung im Einzelfall. • Die Recherche durfte trotz überwiegend online erhobener Informationen berücksichtigt werden, da sie verschiedene, sich gegenseitig bestätigende Quellen auswertete; zusätzliche Abklärungen bei Mitbewerbern oder im Fabrikladen waren zur Glaubhaftmachung nicht erforderlich. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Teillöschung der Marke für die Waren der Klasse 25 bleibt bestehen.
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