ATAS/679/2026

GE Cour de justice

Unfallversicherung

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend eine Rente

11. August

Sachverhalt Nachdem festgestellt worden war, dass das Invalideneinkommen des selbstständig erwerbenden Versicherten sein Einkommen ohne Invalidität bei weitem überstieg, hob die SUVA seine Invalidenrente von 15 % auf und verlangte die Rückerstattung von Leistungen. Im Rahmen einer Beschwerde beantragte der Versicherte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und berief sich insbesondere auf das Risiko für sein Unternehmen. Erwägungen • Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung betreffend die Aufhebung der Rente ist zu verweigern, wenn die Erfolgsaussichten der Beschwerde nicht offensichtlich sind und das Interesse des Versicherers, die Ausrichtung möglicherweise nicht zurückforderbarer Leistungen zu vermeiden, überwiegt. • Ein Beschäftigungsgrad von unter 100 % ist für den Invaliditätsgrad nicht ausschlaggebend; dieser wird wirtschaftlich nach dem Erwerbsausfall bemessen. Ein nach der Invalidität erzieltes Einkommen, das das Einkommen ohne Invalidität bei weitem übersteigt, lässt das Vorbringen des Versicherten prima facie als unbehelflich erscheinen. Entscheid Die Beschwerde ist zulässig; die aufschiebende Wirkung wird im Einvernehmen der Parteien für die Rückerstattung der Leistungen wiederhergestellt, jedoch hinsichtlich der sofortigen Einstellung der Rente verweigert.
Auf bger.ch öffnen →