6B_635/2025
Bundesgericht
Lebenslängliches Tätigkeitsverbot (mehrfache Pornografie)
14. August
Sachverhalt
A.________ lud als Erwachsener sechs kinderpornografische Filme über ein Peer-to-Peer-Netzwerk herunter und speicherte sie. Drei Filme zeigten schwere sexuelle Missbräuche minderjähriger Mädchen; wegen mehrfacher harter Pornografie erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen und ein lebenslängliches Verbot von Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen.
Erwägungen
• Sechs gezielt heruntergeladene und gespeicherte kinderpornografische Filme, darunter drei mit schweren sexuellen Missbrauchshandlungen, bilden trotz Geständnis, Kooperation, fehlender sexueller Motivation und milder Geldstrafe von 80 Tagessätzen keinen besonders leichten Bagatellfall nach Art. 67 Abs. 4bis StGB.
• Da diese erste kumulative Voraussetzung für den Verzicht auf das Tätigkeitsverbot fehlt, musste das Bundesgericht die Rückfallprognose beziehungsweise die Erforderlichkeit des Verbots nicht prüfen; die gesetzliche Ausnahme ist restriktiv anzuwenden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; das lebenslängliche Tätigkeitsverbot bleibt bestehen.