9C_698/2024

Bundesgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Mehrwertsteuer, Steuerperiode 2021

20. August

Sachverhalt Die A.________ AG vermittelt Hypothekarfinanzierungen, indem sie Kundendossiers erstellt, Finanzierungspartner ermittelt, Offerten einholt und verhandelt sowie den Vertragsabschluss begleitet. Die ESTV qualifizierte ihre Leistungen für 2021 als steuerbar und erhob Fr. 15'006.– Mehrwertsteuer; das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügung auf. Erwägungen • Die Tätigkeit ist eine steuerausgenommene Vermittlung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. a MWSTG: Die Gesellschaft führt Kunden und Finanzierungspartner zusammen, wirkt kausal am Abschluss mit und wird selbst nicht Vertragspartei. • Finanzanalyse, Hypothekarprofil und Offertenvergleich sind wirtschaftlich der Vermittlung untergeordnete Nebenleistungen; ein Eigeninteresse am Vertragsinhalt besteht nicht, da die Provision nur vom Finanzierungsvolumen, nicht von den konkreten Kreditkonditionen abhängt. Entscheid Die Beschwerde der ESTV wird abgewiesen; die Aufhebung der Mehrwertsteuerverfügung wird bestätigt.
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