603 2026 59

FR Kantonsgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Medizinische Kontrollen als Voraussetzung für den Führerausweis

3. August

Sachverhalt Nach bedingter Rückgabe seiner Führer- und Schifffahrtsausweise hatte A.________ insbesondere halbjährliche psychiatrische Berichte einzureichen. Die Behörde fügte später jährliche diabetologische und ophthalmologische Kontrollen sowie einen Wachbleibetest hinzu und ersetzte ihren zunächst ungenügend begründeten Entscheid durch einen detaillierten Entscheid. Erwägungen • Die Behörde kann die Bedingungen für den Erhalt des Ausweises nachträglich ergänzen, wenn die Fahreignung dauerhaft vom Gesundheitszustand abhängt; die frühere Rückgabe vermittelt keinen Anspruch auf den Verzicht auf zusätzliche Kontrollen. • Die mit insulinpflichtigem Diabetes, der Sehproblematik und einem schweren Schlafapnoesyndrom verbundenen Risiken rechtfertigen periodische, fachärztliche, geeignete, notwendige und verhältnismässige Kontrollen; sie stellen weder ein neues umfassendes Gutachten noch eine Sanktion dar. • Der Begründungsmangel wurde im Verfahren geheilt; der neue Entscheid trat an die Stelle des alten, ohne die Beschwerde gegenstandslos werden zu lassen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Verfahrenskosten von 800 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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