9C_340/2026
Bundesgericht
Krankenversicherung
13. August
Sachverhalt
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde gegen einen Entscheid der Assura-Basis AG mangels genügender Anträge und Begründung sowie wegen fehlender vollständiger Beilage des angefochtenen Entscheids nicht ein. A.________ focht diesen Nichteintretensentscheid beim Bundesgericht an.
Erwägungen
• Streitgegenstand war allein das kantonale Nichteintreten wegen ungenügender Anträge und Begründung sowie fehlender vollständiger Beilage des angefochtenen Entscheids.
• Die Beschwerde an das Bundesgericht setzte sich nicht substanziiert mit diesen Erwägungen auseinander, sondern behandelte im Wesentlichen die materielle Seite; damit erfüllte sie die Begründungsanforderungen nicht.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.