9C_340/2026

Bundesgericht

Krankenversicherung

Krankenversicherung

13. August

Sachverhalt Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde gegen einen Entscheid der Assura-Basis AG mangels genügender Anträge und Begründung sowie wegen fehlender vollständiger Beilage des angefochtenen Entscheids nicht ein. A.________ focht diesen Nichteintretensentscheid beim Bundesgericht an. Erwägungen • Streitgegenstand war allein das kantonale Nichteintreten wegen ungenügender Anträge und Begründung sowie fehlender vollständiger Beilage des angefochtenen Entscheids. • Die Beschwerde an das Bundesgericht setzte sich nicht substanziiert mit diesen Erwägungen auseinander, sondern behandelte im Wesentlichen die materielle Seite; damit erfüllte sie die Begründungsanforderungen nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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