4A_255/2026

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240198-O/HG).

24. Juli

Sachverhalt Die A.________ AG erhob im Anschluss an zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Nach vergleichsweiser Beilegung der Streitigkeit mit der B.________ SA zog sie die Beschwerde zurück und beantragte eine hälftige Kostenteilung sowie den gegenseitigen Verzicht auf Parteientschädigungen. Erwägungen • Der Rückzug erfolgte nach vergleichsweiser Beilegung der Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und der B.________ SA; das Verfahren war deshalb als gegenstandslos abzuschreiben. • Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ SA je zur Hälfte auferlegt; Parteientschädigungen wurden keiner Partei zugesprochen, auch Rechtsanwalt C.________ nicht. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
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