5F_18/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_1079/2025 vom 30. März 2026

21. Juli

Sachverhalt Nach einem bundesgerichtlichen Nichteintretensentscheid über eine konkursrechtliche Beschwerde ersuchte die in Liquidation befindliche Gesellschaft um dessen Revision. Sie berief sich insbesondere darauf, wesentliche Vorbringen seien nicht behandelt worden, und verlangte Akteneinsicht sowie eine öffentliche Verhandlung. Erwägungen • Die Rüge, wesentliche aktenkundige Vorbringen seien unbeurteilt geblieben (Art. 121 lit. d BGG), greift nicht: Beim angefochtenen Nichteintretensentscheid war eine materielle Behandlung der Vorbringen gerade nicht geschuldet. • Die weiteren Rügen zielten auf eine unzulässige Wiedererwägung sowie auf die Überprüfung des Konkursverfahrens und betrafen keine gesetzlichen Revisionsgründe; das Gesuch war zudem ungenügend begründet, querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; die unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden solidarisch auferlegt.
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