WBE.2025.405
AG Verwaltungsgericht
Hundehalteverbot und Gefährlichkeitsgutachten
7. August
Sachverhalt
Dem Halter des kupierten Dobermanns «B._____» wurde nach einem Instagram-Video mit einer Angriffsszene, einer nicht absolvierten Hundehalterprüfung und wegen eines weiteren kupierten «Ferienhundes» ein Hundehalteverbot sowie die Abgabe von «B._____» auferlegt. Das Departement bestätigte diese Anordnungen.
Erwägungen
• Das zur Gefährlichkeitsbeurteilung eingeholte Gutachten war keine tragfähige Entscheidgrundlage, weil die Gutachterin das zentrale, anlassgebende Video nicht kannte und die Methodik sowie weitere tatsächliche Grundlagen unzureichend dokumentiert waren.
• Die Vorinstanz würdigte das mangelhafte Gutachten widersprüchlich selektiv und ersetzte die fehlende fachliche Einordnung des Videos durch eigene Deutungen; zudem prüfte sie mildere Massnahmen nicht, weshalb Sachverhaltsermittlung und Verhältnismässigkeitsprüfung ungenügend waren.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen; der Departements- und der Veterinärdienstentscheid wurden aufgehoben und die Sache zur vollständigen Abklärung und Neubeurteilung an den Veterinärdienst zurückgewiesen.