WBE.2025.405

AG Verwaltungsgericht

Verwaltungsverfahren

Hundehalteverbot und Gefährlichkeitsgutachten

7. August

Sachverhalt Dem Halter des kupierten Dobermanns «B._____» wurde nach einem Instagram-Video mit einer Angriffsszene, einer nicht absolvierten Hundehalterprüfung und wegen eines weiteren kupierten «Ferienhundes» ein Hundehalteverbot sowie die Abgabe von «B._____» auferlegt. Das Departement bestätigte diese Anordnungen. Erwägungen • Das zur Gefährlichkeitsbeurteilung eingeholte Gutachten war keine tragfähige Entscheidgrundlage, weil die Gutachterin das zentrale, anlassgebende Video nicht kannte und die Methodik sowie weitere tatsächliche Grundlagen unzureichend dokumentiert waren. • Die Vorinstanz würdigte das mangelhafte Gutachten widersprüchlich selektiv und ersetzte die fehlende fachliche Einordnung des Videos durch eigene Deutungen; zudem prüfte sie mildere Massnahmen nicht, weshalb Sachverhaltsermittlung und Verhältnismässigkeitsprüfung ungenügend waren. Entscheid Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen; der Departements- und der Veterinärdienstentscheid wurden aufgehoben und die Sache zur vollständigen Abklärung und Neubeurteilung an den Veterinärdienst zurückgewiesen.
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