C-2076/2018
Bundesverwaltungsgericht
Übergangstarif für Medikamente in Pflegeheimen
25. August
Sachverhalt
Ein Tarifvertrag sah für ärztlich verordnete Medikamente in Aargauer Pflegeheimen eine Tagespauschale von Fr. 6.– vor, befristet bis Ende 2017. Nachdem tarifsuisse eine Verlängerung nur bis März 2018 akzeptiert hatte, setzte das Departement ab 1. April 2018 einen entsprechenden Arbeitstarif als Übergangslösung fest.
Erwägungen
• Die provisorische Tariffestsetzung zur Vermeidung eines tariflosen Zustands ist ein Zwischenentscheid; das Departement war aufgrund der kantonalen Kompetenzdelegation zuständig.
• Für MiGeL-Mittel besteht kein Raum für kantonale Einzelleistungstarife; zulässig bleibt jedoch die übergangsrechtliche Weiterführung einer Pauschale.
• Die Beschwerdeführerinnen substantiierten keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil: Eine spätere Rückabwicklung allfälliger Tarifdifferenzen ist möglich und der damit verbundene administrative Aufwand systemimmanent.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wird als gegenstandslos abgeschrieben.