VB.2025.00645
ZH Verwaltungsgericht
Strassenbau und Strassenverkehr
Nichtbestehen der Kontrollfahrt mit ausländischem Führerausweis
30. Juli
Sachverhalt
A bestand am 22. April 2025 die Kontrollfahrt zur Umschreibung ihres ukrainischen Führerausweises nicht. Das Strassenverkehrsamt aberkannte ihr deshalb die Verwendung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz auf unbestimmte Zeit; die Sicherheitsdirektion wies den Rekurs ab und verweigerte die unentgeltliche Prozessführung.
Erwägungen
• Die fehlende vorgängige Akteneinsicht verletzte zwar das rechtliche Gehör, wurde im Rekursverfahren jedoch geheilt, da die relevanten Fehler mitgeteilt worden waren und A zu den Akten Stellung nehmen konnte.
• Die Kontrollfahrt wurde zu Recht als nicht bestanden beurteilt: Bei guten Bedingungen führten deutlich zu langsames Fahren mit Verkehrsbehinderungen, das Überfahren einer Sicherheitslinie, eine unsichere Reaktion und eine beinahe verursachte Kollision zu einem insgesamt ungenügenden Verkehrssehen; offensichtliche Fehler des Verkehrsexperten oder Verstösse gegen die ASA-Richtlinie waren nicht ersichtlich.
Entscheid
Die Beschwerde wurde materiell abgewiesen, hinsichtlich der unentgeltlichen Prozessführung für Rekurs- und Beschwerdeverfahren jedoch teilweise gutgeheissen.