VB.2025.00645

ZH Verwaltungsgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Nichtbestehen der Kontrollfahrt mit ausländischem Führerausweis

30. Juli

Sachverhalt A bestand am 22. April 2025 die Kontrollfahrt zur Umschreibung ihres ukrainischen Führerausweises nicht. Das Strassenverkehrsamt aberkannte ihr deshalb die Verwendung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz auf unbestimmte Zeit; die Sicherheitsdirektion wies den Rekurs ab und verweigerte die unentgeltliche Prozessführung. Erwägungen • Die fehlende vorgängige Akteneinsicht verletzte zwar das rechtliche Gehör, wurde im Rekursverfahren jedoch geheilt, da die relevanten Fehler mitgeteilt worden waren und A zu den Akten Stellung nehmen konnte. • Die Kontrollfahrt wurde zu Recht als nicht bestanden beurteilt: Bei guten Bedingungen führten deutlich zu langsames Fahren mit Verkehrsbehinderungen, das Überfahren einer Sicherheitslinie, eine unsichere Reaktion und eine beinahe verursachte Kollision zu einem insgesamt ungenügenden Verkehrssehen; offensichtliche Fehler des Verkehrsexperten oder Verstösse gegen die ASA-Richtlinie waren nicht ersichtlich. Entscheid Die Beschwerde wurde materiell abgewiesen, hinsichtlich der unentgeltlichen Prozessführung für Rekurs- und Beschwerdeverfahren jedoch teilweise gutgeheissen.
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