7F_16/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_984/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 9. Januar 2026
1. September
Sachverhalt
Nach der Unzulässigkeit seiner Beschwerde gegen die Umwandlung einer unbezahlten Busse von 100 Fr. in einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe gelangte A.________ mit einer weiteren Eingabe an das Bundesgericht, die als Revisionsgesuch betrachtet wurde. Er beschränkte sich darauf, die ihm vorgeworfenen Straftaten zu bestreiten.
Erwägungen
• Ein Revisionsgesuch muss den in den Art. 121 bis 123 BGG vorgesehenen Revisionsgrund bezeichnen und darlegen, inwiefern dieser erfüllt ist; diese Begründungspflicht ergibt sich auch aus Art. 42 Abs. 2 BGG.
• Die Bestreitung des materiellen Gehalts der Straftaten stellt keine sachbezogene Begründung dar und zeigt insbesondere nicht auf, dass im angefochtenen Urteil versehentlich erhebliche Tatsachen übergangen worden wären; das Gesuch ist daher unzulässig.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wird als unzulässig erklärt; es werden keine Gerichtskosten erhoben.