KC26.027177

VD Tribunal cantonal

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Definitive Rechtsöffnung 80 ff. SchKG

29. August

Sachverhalt Das Generalsekretariat der Justizverwaltung hat die Aufhebung des von R.________ gegen einen Zahlungsbefehl erhobenen Rechtsvorschlags betreffend die Gerichtskosten endgültiger Entscheide eines Richters des Friedensgerichts des Bezirks L*** beantragt. Der Erste Friedensrichter hat die Ausstandserklärung dieses Amtes in corpore beantragt. Erwägungen • Der Umstand, dass das Amt über die Aufhebung eines Rechtsvorschlags betreffend Gerichtskosten zu befinden hat, die von einem Richter desselben Amtes festgesetzt wurden, ist objektiv geeignet, zumindest in den Augen Dritter den Anschein der Befangenheit im Sinne von Art. 47 Abs. 1 lit. f ZPO zu erwecken. • Um die Unparteilichkeit der mit der Behandlung der Sache befassten Behörde zu gewährleisten, ist dem Ausstandsbegehren stattzugeben und die Akten in dem Zustand, in dem sie sich befinden, einer Behörde mit denselben Zuständigkeiten zu überweisen (Art. 8b Abs. 4 CDPJ). Entscheid Das Ausstandsbegehren wird gutgeheissen und die Sache wird an das Friedensgericht des Bezirks O*** überwiesen.
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