1C_109/2026

Bundesgericht

Verwaltungsverfahren

Zugang zu amtlichen Dokumenten; Rechtsverweigerung

28. Mai

Sachverhalt Der ehemalige Mitarbeiter von Pro Grigioni Italiano hat Zugang zu zwei endgültigen Protokollen betreffend sein Arbeitsverhältnis verlangt. Nach der Verweigerung durch den Verein, begründet mit dem angeblich missbräuchlichen Verhalten, wies das Bündner Obergericht das Gesuch mit der Begründung ab, die Protokolle seien keine amtlichen Dokumente im Sinne des LTras/GR. Erwägungen • Das kantonale Gericht durfte unmittelbar in der Sache entscheiden: Da sich der Beschwerdeführer zum Zugang umfassend geäussert hatte und über volle Kognition verfügte, hätte die Rückweisung zum Erlass eines formellen Entscheids eine unnötige Förmelei dargestellt, und eine allfällige Verletzung des rechtlichen Gehörs wäre geheilt gewesen. • Art. 6 LTras/GR definiert das amtliche Dokument weit: Auch private Informationen, die mit einer öffentlichen Aufgabe zusammenhängen, können darunterfallen; der blosse Bezug zu einem privaten Arbeitsverhältnis genügt nicht, um sie auszuschliessen. Die Ausnahme des persönlichen Gebrauchs betrifft interne Hilfsmittel, nicht endgültige Protokolle. Entscheid Die Beschwerde wird im Umfang der Zulässigkeit gutgeheissen, das kantonale Urteil wird aufgehoben und die Sache wird zu neuer Beurteilung zurückgewiesen.
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