5D_24/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einsprache gegen die Beschlagnahme)

21. Juli

Sachverhalt A.________ und B.________, welche im Streit nach dem Tod ihrer Mutter an deren Stelle getreten waren, bezahlten die Kostenvorschussfrist für die Beschwerde gegen einen Entscheid betreffend Einsprache gegen die Beschlagnahme nicht innert der Nachfrist. Ihr nachfolgender Antrag auf Wiederherstellung der Frist wurde als unzulässig erklärt und beim Bundesgericht angefochten. Erwägungen • Die Rügen der überspitzten Formalismus, der Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Vertrauensschutzes und der Verfahrensgarantien werden apodiktisch vorgebracht und setzen sich nicht ernsthaft mit der kantonalen Begründung auseinander; sie genügen daher den qualifizierten Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. • Der Antrag auf Wiederherstellung der Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses war zudem kantonal als verspätet erklärt worden, da er mehr als zehn Tage nach Wegfall des geltend gemachten Hindernisses eingereicht worden war; das Bundesgericht entschied die Beschwerde jedoch ohne Eintreten in die Sache wegen ungenügender Begründung. Entscheid Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig erklärt.
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