7B_1081/2025
Bundesgericht
Gesuch um Neubeurteilung
14. August
Sachverhalt
Wegen schwerer Sexualdelikte in Abwesenheit zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt, ersuchte A.A.________ um eine Neubeurteilung unter Berufung auf seinen Gesundheitszustand und seinen Wohnsitz im Ausland. Die Walliser Behörden wiesen dieses Gesuch ab, da der Betroffene ordnungsgemäss vorgeladen, durch einen Anwalt vertreten und an der Verhandlung vom 13. Januar 2025 abwesend gewesen war.
Erwägungen
• Die Verweigerung einer Neubeurteilung ist zulässig, wenn der Beschuldigte, ordnungsgemäss vorgeladen und durch einen Anwalt vertreten, schuldhaft ferngeblieben ist; der Zeitablauf und der Wohnsitz im Ausland relativieren das öffentliche Interesse an der Beurteilung schwerer Straftaten vor Eintritt der Verjährung nicht.
• Die auf Aktenbasis, auf Initiative des Beschuldigten erstellten ärztlichen Zeugnisse, die lediglich ein hypothetisches Risiko einer Dekompensation formulieren, belegen keine subjektive Unmöglichkeit des Erscheinens; sie rechtfertigen auch kein gerichtliches Gutachten. Die Häufung von Gesuchen um Verschiebung der Verhandlung bestätigte die Absicht, sich dem Urteil zu entziehen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.