5F_38/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_994/2025 vom 26. November 2025

27. August

Sachverhalt Nach einem bundesgerichtlichen Nichteintretensurteil wegen offensichtlich mangelhafter Begründung ersuchte der Gesuchsteller um Revision. Er machte geltend, seine Argumente seien falsch verstanden worden und die Angelegenheit sei strafrechtlicher Natur. Erwägungen • Ein Revisionsgesuch muss einen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG konkret darlegen; die blosse Kritik an der rechtlichen Beurteilung oder das Verlangen nach einer Wiedererwägung genügt nicht. • Der Gesuchsteller bezeichnete weder unbeurteilte Anträge noch versehentlich unberücksichtigte erhebliche Tatsachen und zeigte keinen Revisionsgrund bezüglich des früheren Nichteintretens auf; die angefochtene betreibungsrechtliche Aufsichtssache war zutreffend mit Beschwerde in Zivilsachen angefochten worden. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; die Gerichtskosten von Fr. 500.– wurden dem Gesuchsteller auferlegt.
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