1C_158/2026

Bundesgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Sicherungsaberkennung

28. Mai

Sachverhalt Die Polizei Basel-Landschaft aberkannte A.________ wegen Verdachts auf fehlende Fahreignung infolge einer akuten psychiatrischen Erkrankung auf unbestimmte Zeit den ausländischen Führerausweis und untersagte ihm das Führen von Motorfahrzeugen in der Schweiz. Das Kantonsgericht trat auf seine verspätete Eingabe mangels Zuständigkeit beziehungsweise Ausschöpfung des Instanzenzugs nicht ein und leitete sie als Gesuch um Wiederzulassung an die Polizei weiter. Erwägungen • Die Beschwerde an das Bundesgericht genügte den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weil sich A.________ weder mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinandersetzte noch konkret eine Rechtsverletzung darlegte. • Allgemeine Berufungen auf den gerichtlichen Rechtsschutz und die materielle Prüfung der Fahreignung ersetzen keine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid; deshalb war im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; es wurden keine Kosten erhoben.
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