2C_677/2025

Bundesgericht

Grundrecht

Anwalt; Nichteintreten auf die Beschwerde wegen Nichtbezahlung des Kostenvorschusses

26. Mai

Sachverhalt Ein in Paris wohnhafter Genfer Anwalt focht einen Entscheid der Genfer Anwaltskommission an. Die Cour de justice forderte ihn mit zugestellter Rechnung auf, innert Frist einen Kostenvorschuss von Fr. 800.– zu bezahlen, und drohte bei Nichtzahlung die Nichteintretensfolge an; mangels Zahlung trat sie auf die Beschwerde nicht ein. Erwägungen • Die Rechnung enthielt entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers eine IBAN sowie eine Referenz, die für Onlinezahlungen aus dem Ausland per Mastercard, Visa oder Twint genutzt werden konnte; eine behauptete Kontaktaufnahme mit den Finanzdiensten war nicht nachgewiesen. • Die Nichteintretensfolge wegen verspäteter Nichtzahlung stellt keinen überspitzten Formalismus dar, weil Betrag, Frist, Zahlungsmodalitäten und Rechtsfolge korrekt mitgeteilt worden waren; die Rügen zur Sachverhaltsfeststellung, zum rechtlichen Gehör und zum kantonalen Recht waren unbegründet beziehungsweise ungenügend substanziiert. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Gerichtskosten von Fr. 1'000.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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