5F_17/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_1126/2025 vom 25. März 2026

21. Juli

Sachverhalt Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde der in Liquidation befindlichen Gesuchstellerin gegen den Nichteintretensentscheid des Thurgauer Obergerichts betreffend die behauptete Nichtigkeit der Konkurseröffnung nicht eingetreten. Gegen dieses Urteil verlangte sie Revision und berief sich auf die Nichtprüfung entscheidwesentlicher Unterlagen sowie weitere Rechtsverletzungen. Erwägungen • Die Gesuchstellerin legte keinen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121 oder Art. 123 BGG dar, sondern beanstandete erneut die Nichteintretensgründe des früheren Urteils und verlangte damit unzulässigerweise dessen Wiedererwägung. • Rügen zur Gehörsverletzung, zu Art. 22 SchKG und zur behaupteten fehlerhaften Besetzung des Obergerichts betreffen keine zulässigen Revisionsgründe; das Gesuch war zudem querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.
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