1C_159/2026

Bundesgericht

Öffentliches Dienstverhältnis

Öffentliches Personalrecht; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Schreiben vom 20. Oktober 2025

26. Mai

Sachverhalt Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde gegen ein SBB-Schreiben zur beabsichtigten ordentlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mangels anfechtbarer Verfügung sowie auf ein Ausstandsbegehren nicht ein. A.________ focht diesen Nichteintretensentscheid beim Bundesgericht an und reichte weitere, teilweise sachfremde Eingaben ein. Erwägungen • Die Beschwerde genügte Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht, weil sich A.________ nicht sachgerecht mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinandersetzte und keine konkrete Rechtsverletzung darlegte. • Soweit er die spätere Kündigung oder andere nicht vom angefochtenen Entscheid erfasste Fragen thematisierte, überschritt er den zulässigen Streitgegenstand; auf die Beschwerde war deshalb im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; es werden keine Kosten erhoben.
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