1C_159/2026
Bundesgericht
Öffentliches Personalrecht; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Schreiben vom 20. Oktober 2025
26. Mai
Sachverhalt
Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde gegen ein SBB-Schreiben zur beabsichtigten ordentlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mangels anfechtbarer Verfügung sowie auf ein Ausstandsbegehren nicht ein. A.________ focht diesen Nichteintretensentscheid beim Bundesgericht an und reichte weitere, teilweise sachfremde Eingaben ein.
Erwägungen
• Die Beschwerde genügte Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht, weil sich A.________ nicht sachgerecht mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinandersetzte und keine konkrete Rechtsverletzung darlegte.
• Soweit er die spätere Kündigung oder andere nicht vom angefochtenen Entscheid erfasste Fragen thematisierte, überschritt er den zulässigen Streitgegenstand; auf die Beschwerde war deshalb im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; es werden keine Kosten erhoben.