4A_531/2025
Bundesgericht
Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, Zuständigkeit (Begriffe der Investition, des Investors)
7. August
Sachverhalt
Die 2019 in Singapur gegründete Beschwerdeführerin erwarb im Rahmen einer Konzernrestrukturierung sämtliche Aktien der australischen B.________ Pte Ltd im Austausch gegen eigene, im Zeitpunkt der Transaktion wertlose Aktien. Nach dem Amendment Act von Western Australia machte sie gestützt auf das AANZFTA Ansprüche geltend; das Schiedsgericht verneinte mangels geschützter Investition seine Zuständigkeit.
Erwägungen
• Das AANZFTA schützt nur Vermögenswerte, die nicht bloss einem Investor gehören oder von ihm kontrolliert werden, sondern auf einem wirtschaftlichen Beitrag beziehungsweise dem Einsatz von Ressourcen beruhen; dies ergibt sich aus der kontextuellen Vertragsauslegung von Art. 2 lit. a, c und d AANZFTA nach Art. 31 VRK.
• Die Beschwerdeführerin leistete beim konzerninternen Aktientausch keinen solchen Beitrag, da ihre damals wertlosen Aktien keine Gegenleistung darstellten; Managementleistungen und ein Verzicht auf Dividenden wurden weder als nachgewiesener Beitrag der Beschwerdeführerin noch als geschützte Reinvestitionen anerkannt.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die Verneinung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts blieb bestehen.