7F_34/2025
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_524/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 12. Juni 2025
29. Juli
Sachverhalt
In einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht die Beschwerden von A.________ und B.________ wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung gegen die Genfer Staatsanwaltschaft als unzulässig erklärt und sie gleichzeitig an die Strafkammer des Beschwerdegerichts weitergeleitet. Die Betroffenen ersuchten um Revision dieses Urteils und um unentgeltliche Rechtspflege.
Erwägungen
• Ein Revisionsgesuch muss einen in Art. 121 LTF vorgesehenen Revisionsgrund bezeichnen und konkret darlegen, inwiefern dieser erfüllt ist.
• Die Gesuchsteller berufen sich im Wesentlichen auf dem angefochtenen Urteil fremde Tatsachen sowie auf materielle Argumente zu anderen Verfahren; sie zeigen weder ein Unterlassen der Entscheidung über einen Antrag noch ein Versehen hinsichtlich erheblicher Aktenfakten auf.
• Die Weiterleitung ihrer Beschwerden an die zuständige kantonale Behörde schliesst zudem aus, dass ein erheblicher Antrag ohne Entscheid des Bundesgerichts geblieben wäre.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wird als unzulässig erklärt und die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.