7B_1038/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Recht auf einen begründeten Entscheid; Einstellungsverfügung (fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung)

18. August

Sachverhalt Nach einer medizinischen Behandlung zwischen dem 25. Oktober und dem 4. November 2017 wegen einer akuten Prostatitis erlitt A.________ ein akutes Nierenversagen, ohne dass sein Leben gefährdet wurde oder dauerhafte Nierenschäden zurückblieben. Seine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung wurde eingestellt, und die Einstellung wurde kantonal bestätigt. Erwägungen • Die beschwerdeführende Partei, die eine Einstellung anficht, muss ihre Zivilansprüche konkret darlegen; die unbezifferte Berufung auf einen Erwerbsausfall und eine Genugtuung ohne nachgewiesene dauerhafte Folgen genügt nicht, um die Beschwerdebefugnis zu begründen. • Unabhängig von dieser Legitimation ist eine Rüge der formellen Rechtsverweigerung nur zulässig, wenn der Entscheid jeglicher Begründung entbehrt; der Vorwurf einer unvollständigen oder ungenügend nuancierten Begründung, wie vorliegend hinsichtlich der medizinischen Versäumnisse, läuft auf eine Anfechtung der Sache hinaus und ist unzulässig. Entscheid Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt.
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