ATAS/708/2026

GE Cour de justice

Berufliche Vorsorge

ATAS/708/2026

18. August

Sachverhalt Die bei der CPEG angeschlossene Versicherte hatte 2010 einen versicherungstechnischen Einkauf mit Zahlung in Monatsraten abgeschlossen. Nachdem sie ihre Tätigkeit im Jahr 2014 von 85 auf 50 % reduziert und aus wirtschaftlichen Gründen die Auflösung des Einkaufs verlangt hatte, wurde sie ab Mai 2016 von der IV als invalid anerkannt; anschliessend focht sie die Berechnung ihrer Invalidenrente an. Erwägungen • Art. 54 RCPEG ist anwendbar, wenn die Amortisation des Einkaufs unterbrochen wird, bevor die Invalidität von der IV oder der Kasse anerkannt wird: Der neue Entstehungszeitpunkt der Ansprüche wird dann proportional zur geleisteten Amortisation festgelegt. • Die spätere Anerkennung der Invalidität erlaubt es nicht, Art. 53 RCPEG an die Stelle von Art. 54 zu setzen, selbst wenn die die Unterbrechung begründende Reduktion der Tätigkeit gesundheitsbedingt war; der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von 82,80 % war im Übrigen korrekt berücksichtigt worden. Entscheid Das Zahlungsbegehren wird abgewiesen; das Verfahren ist kostenlos.
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