D-4208/2025
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Schutzalternative in Frankreich trotz erloschenem Schutztitel
4. September
Sachverhalt
Die ukrainische Beschwerdeführerin, die vor dem Kriegsausbruch in der Ukraine wohnhaft war, hatte in Frankreich vorübergehenden Schutz erhalten, war jedoch seit 2022 nicht mehr dort. Das SEM verweigerte ihr den Schutzstatus S in der Schweiz und ordnete die Wegweisung nach Frankreich an.
Erwägungen
• Eine valable Schutzalternative besteht, wenn im Drittstaat ein dem Status S gleichwertiger Titel bestand, bei Rückkehr erneut wirksamer Schutz mit hinreichender Gewissheit gewährt wird und die legale Wiedereinreise möglich ist.
• Obwohl der französische Schutztitel erloschen war, verpflichten die einschlägigen EU- und französischen Regelungen Frankreich weiterhin zur Schutzgewährung; die Rückkehrabsicht in die Ukraine schliesst eine Reaktivierung oder ein neues Schutzgesuch nicht aus. Wegen des gültigen ukrainischen Reisepasses war die Einreise visumsfrei möglich, weshalb keine Rückübernahmezusicherung eingeholt werden musste.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; Wegweisung und Vollzug nach Frankreich wurden bestätigt. Die unentgeltliche Prozessführung und amtliche Verbeiständung wurden gewährt.