E-3826/2026
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Vorübergehender Schutz und französische Alternative
7. September
Sachverhalt
Eine ukrainische Familie, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft gewesen war, hatte in Frankreich während nahezu drei Jahren vor ihrer Einreise in die Schweiz vorübergehenden Schutz genossen. Das SEM verweigerte den vorübergehenden Schutz und ordnete die Wegweisung nach Frankreich an.
Erwägungen
• Der französische vorübergehende Schutz, der dem S-Ausweis gleichwertig ist, stellt im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eine taugliche Alternative dar: Die Betroffenen können die Reaktivierung oder einen neuen Schutz beantragen, dank ihrer ukrainischen Reisepässe visumfrei einreisen und sich im Schengen-Raum bewegen; einer vorgängigen Zusicherung der Wiederaufnahme bedarf es nicht.
• Finanzielle Schwierigkeiten, der geltend gemachte Zugang zur medizinischen Versorgung und medizinische Probleme widerlegen weder die Vermutung der Zumutbarkeit der Wegweisung in einen EU-Staat noch deren Rechtmässigkeit und Möglichkeit; die Kinder können in ein Land zurückkehren, in dem sie beschult worden sind.
Entscheid
Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen; der vorübergehende Schutz und die Wegweisung nach Frankreich werden bestätigt.