1C_745/2025
Bundesgericht
Öffentliches Dienstrecht (Auflösung des Dienstverhältnisses)
6. August
Sachverhalt
Direktorin des Departements für Sicherheit und Sport der Stadt Genf, A.________ wurde nach einer Auseinandersetzung und anhaltenden Beziehungsproblemen mit ihrer Vorgesetzten und mehreren Mitarbeitenden suspendiert, die insbesondere nach ihrer Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeit aufgetreten waren. Eine Verwaltungsuntersuchung, welche die wesentlichen Vorwürfe bestätigte, führte dazu, dass die Stadt das Dienstverhältnis wegen ungenügender Leistungen und wiederholter Pflichtverletzungen auflöste; die Cour de justice bestätigte diesen Entscheid.
Erwägungen
• Die wiederholten Spannungen und unangemessenen Verhaltensweisen gegenüber mehreren Mitarbeitenden, die durch die Verwaltungsuntersuchung festgestellt und insgesamt gewürdigt wurden, stellten wiederholte Verletzungen der Dienstpflichten und einen objektiv begründeten Auflösungsgrund im Sinne von Art. 34 al. 2 let. b SPVG dar.
• Die Auflösung war weder willkürlich noch unverhältnismässig: Eine Versetzung hätte die Verhaltensprobleme lediglich verlagert, eine vorgängige formelle Verwarnung war nicht erforderlich, und das öffentliche Interesse an einem ordnungsgemässen Funktionieren des Dienstes überwog.
Entscheid
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.