WBE.2025.161
AG Verwaltungsgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Bewilligung von Nutzungsänderungen im Schlossensemble
11. August
Sachverhalt
Die Eigentümerin des denkmalgeschützten Schlosses D._____ beantragte nachträglich Nutzungsänderungen für Führungen, Trauungen und weitere Anlässe in mehreren Gebäuden sowie im Aussenbereich. Die Nachbarn fochten die Bewilligung an; der Regierungsrat hob lediglich eine Auflage auf und bestätigte sie im Übrigen.
Erwägungen
• Die Bewilligungsfähigkeit nach Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG war wegen fehlender verbindlicher Begrenzungen von Anlässen, Betriebszeiten und Besucherzahlen sowie eines ungenügenden Verkehrs- und Parkplatzkonzepts nicht überprüfbar; namentlich fehlten Abklärungen zur Erschliessung, Parkierung und zu Lärm- und Lichtimmissionen.
• Für die Voraussetzung, dass die dauernde Erhaltung des geschützten Ensembles nur durch die Zweckänderung sichergestellt werden kann, genügt der allgemeine Hinweis auf hohe Unterhaltskosten nicht; erforderlich ist eine konkrete Aufwand- und Ertragsrechnung. Die Beurteilung hat das Ensemble gesamthaft und nicht gebäudeweise zu erfolgen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde gutgeheissen; Regierungsratsentscheid, Baubewilligung und kantonale Zustimmungsverfügung wurden aufgehoben, ohne Rückweisung zur Sache.