4A_533/2025

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Recht auf Auskunft und Einsicht (Art. 802 OR)

27. Juli

Sachverhalt Minderheitsgesellschafter einer GmbH verlangten Auskunft und Einsicht in Unterlagen betreffend Verluste im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Beteiligung im Ausland, deren Veräusserung sowie die Schliessung einer Handelsplattform. Die kantonale Instanz gewährte ihnen Zugang zu einer umfangreichen Reihe von Dokumenten; diese Entscheidung wurde von der Gesellschaft angefochten. Erwägungen • Die Begriffe «livres» und «dossiers» in Art. 802 al. 2 CO sind weit auszulegen: Das Einsichtsrecht beschränkt sich nicht auf die Buchhaltung und Belege, sondern erfasst alle für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte wesentlichen Dokumente. • Die Gesellschafter machten ein legitimes Interesse glaubhaft; die Dokumente standen gerade im Zusammenhang mit der Entwertung der Beteiligung an F.________ und dem Desinvestment der Handelsplattform. Ihre konkret umschriebenen Begehren stellten keine fishing expedition dar, und ein missbräuchlicher oder den Gesellschaftsinteressen fremder Gebrauch war nicht dargetan. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; das erweiterte Einsichtsrecht der Minderheitsgesellschafter wird bestätigt.
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