5A_795/2025
Bundesgericht
Nichtigerklärung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
27. Mai
Sachverhalt
A.A.________ verlangte die Feststellung der Nichtigkeit mehrerer Beschlüsse einer zwölf Einheiten umfassenden Stockwerkeigentümergemeinschaft aus den Jahren 2019 und 2020 sowie die Feststellung, ihr Ehemann sei weiterhin Verwalter. Kreisgericht und Kantonsgericht wiesen die Klage beziehungsweise Berufung ab, soweit sie darauf eintraten.
Erwägungen
• Vor Bundesgericht war nur der kantonsgerichtliche Entscheid anfechtbar; die verlangte Aufhebung des erstinstanzlichen Entscheids sowie ein Revisionsgesuch waren unzulässig.
• Die Beschwerde setzte sich nicht sachbezogen mit den kantonsgerichtlichen Erwägungen auseinander, erhob keine hinreichend substanziierten Verfassungsrügen und brachte teilweise neue Verfahrensgegenstände vor; deshalb waren die Begründungsanforderungen nicht erfüllt und auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde und das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; die Gerichtskosten wurden A.A.________ auferlegt.