2C_380/2025
Bundesgericht
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit
Täuschende Angaben auf veganen Produkten
8. September
Sachverhalt
Eine Schweizer Händlerin vertrieb drei vegane Produkte mit den Bezeichnungen «Salami», «Schinken» und «Mortadella». Das Thurgauer Laboratorium verpflichtete sie, die Verpackungen anzupassen; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Erwägungen
• Die in Art. 9 Abs. 4 VLtH genannten, verkehrsüblich mit Fleischprodukten verbundenen Bezeichnungen sind wegen ihrer äquivalenten Kennzeichnungskraft den Fleischerzeugnissen vorbehalten. Ihre Verwendung für vegane Produkte verstösst gegen Art. 18 Abs. 1 LMG, auch wenn die Gesamtaufmachung auf die vegane Beschaffenheit hinweist.
• Die Herstellerin war im kantonalen Verfahren mangels unmittelbarer Betroffenheit nicht Partei; ihre bloss mittelbare Betroffenheit durch die Vertriebsbeziehung genügte nicht. Die verlangte Verpackungsanpassung stellt zudem einen verhältnismässigen leichten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.