E-5/2022

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Rückweisung wegen veränderter Iranlage

9. September

Sachverhalt Der iranische Beschwerdeführer beantragte in der Schweiz Asyl und machte insbesondere familiäre sowie staatliche Verfolgung geltend. Das SEM verneinte die Flüchtlingseigenschaft, lehnte das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung an, schob deren Vollzug jedoch vorläufig auf. Erwägungen • Die seit Ende 2025 grundlegend veränderte und weiterhin unklare politische, militärische und sozioökonomische Lage im Iran erfordert eine vollständige Neubeurteilung der Flüchtlingseigenschaft und gegebenenfalls des Wegweisungsvollzugs. • Das Bundesverwaltungsgericht darf die hierfür erforderlichen grundlegenden Sachverhaltsabklärungen nicht erstmals selbst vornehmen, da dem Beschwerdeführer sonst eine Instanz verloren ginge; diese Abklärungen obliegen dem SEM. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Verfügung des SEM aufgehoben und die Sache zur vollständigen Sachverhaltsfeststellung und Neubeurteilung an das SEM zurückgewiesen.
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