9C_338/2025
Bundesgericht
Invalidenversicherung (Neuanmeldung; Prüfung der Hilflosigkeit)
9. September
Sachverhalt
Nach mehreren Ablehnungen bezog A.________ seit Mai 2017 eine ganze Invalidenrente. Sein neues Gesuch um Hilflosenentschädigung, gestützt namentlich auf psychische Störungen, wurde nach einer Abklärung vor Ort abgewiesen; das kantonale Gericht bestätigte diese Ablehnung.
Erwägungen
• Der Abklärungsbericht vor Ort kann ohne sofortige Genehmigung durch die versicherte Person erstellt werden, sofern diese ihn anschliessend einsehen, sich schriftlich dazu äussern und Akteneinsicht nehmen kann.
• Die medizinisch ausgewiesenen psychischen Einschränkungen genügen nicht, um einen Begleitungsbedarf zu begründen: Die Haushaltstätigkeiten konnten aufgeteilt oder langsamer verrichtet werden, eine punktuelle familiäre Unterstützung war zumutbar, und ein konkretes Risiko einer institutionellen Isolation war nicht erstellt. Die kantonale Würdigung war daher nicht willkürlich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die Verweigerung der Hilflosenentschädigung wird bestätigt.