5A_703/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Unentgeltliche Rechtspflege (Genugtuung wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung)

4. August

Sachverhalt Der Beschwerdeführer verlangte wegen einer angeblichen Persönlichkeitsverletzung eine Genugtuung und hatte dafür erfolglos unentgeltliche Rechtspflege beantragt. Nach einem früheren bundesgerichtlichen Urteil setzte das Amtsgericht erneut eine Frist für den Kostenvorschuss; das Obergericht wies die dagegen gerichteten Gesuche ab und verlangte ebenfalls einen Vorschuss. Erwägungen • Die fehlenden Erfolgschancen der Genugtuungsklage waren durch das frühere bundesgerichtliche Urteil rechtskräftig beurteilt; mangels behaupteter veränderter Tatsachen musste die Mittellosigkeit nicht erneut geprüft werden. • Die rechtmässige Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durfte zur Einforderung eines Kostenvorschusses führen und verletzte den Zugang zum Gericht nicht; die Beschwerde war daher offensichtlich unzureichend begründet. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
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