B-4591/2025

Bundesverwaltungsgericht

Wirtschaft

Eignung und Referenzen im öffentlichen Beschaffungswesen

8. September

Sachverhalt Das ASTRA hatte dem Konsortium Y die unterirdischen Arbeiten des Tunnels von Le Locle zugesprochen; das auf dem zweiten Rang platzierte Konsortium X focht den Zuschlag an. Es machte insbesondere die finanzielle Ungeeignetheit eines italienischen Mitglieds, die Unzulänglichkeit der technischen Referenzen und der Schlüsselperson sowie eine willkürliche Bewertung der Kriterien C3 und C4 geltend. Erwägungen • Das italienische Verfahren der präventiven ausgehandelten Zusammensetzung, das auch ohne Insolvenz zugänglich ist, stellte keinen hinreichenden Hinweis auf Insolvenz dar; ausländische Steuer- und Sozialschulden waren im Hinblick auf Art. 44 Abs. 1 lit. g LMP nicht relevant. • Die Referenzen eines Konsortiums sind gesamthaft zu würdigen: Die Ausschreibung verlangte weder die Identität des Tunnelbohrmaschinentyps noch einen identischen Durchmesser noch eine Mindestbeteiligung des Mitglieds, das die Referenz beisteuert. Die technischen Referenzen und jene von I._______ erfüllten daher die publizierten Kriterien. • Die Bewertung C3 durfte ein dokumentiertes Programm mit Zeitgewinn aufwerten; die Note 4 für das Konsortium Y und 3 für das Konsortium X sowie die gleiche Note bei C4 fielen in den weiten Beurteilungsspielraum des ASTRA. Entscheid Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; der Zuschlag wird bestätigt.
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