6B_772/2025
Bundesgericht
Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Beweiswürdigung; Strafzumessung
7. September
Sachverhalt
A.________ fuhr am 27. Februar 2023 innerorts mit nach Sicherheitsabzug 74 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Er wurde wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt; das Appellationsgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Vor Bundesgericht streitig ist namentlich, ob eine frühere Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG die Privilegierung als Ersttäter nach Art. 90 Abs. 3ter SVG ausschliesst.
Erwägungen
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Entscheid
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Hinweis
Der bereitgestellte Text endet unmittelbar vor der Beantwortung der entscheidenden Rechtsfrage und enthält weder die massgeblichen weiteren Erwägungen noch den Verfahrensausgang.