6B_772/2025

Bundesgericht

Straftaten

Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Beweiswürdigung; Strafzumessung

7. September

Sachverhalt A.________ fuhr am 27. Februar 2023 innerorts mit nach Sicherheitsabzug 74 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Er wurde wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt; das Appellationsgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Vor Bundesgericht streitig ist namentlich, ob eine frühere Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG die Privilegierung als Ersttäter nach Art. 90 Abs. 3ter SVG ausschliesst. Erwägungen Entscheid Hinweis Der bereitgestellte Text endet unmittelbar vor der Beantwortung der entscheidenden Rechtsfrage und enthält weder die massgeblichen weiteren Erwägungen noch den Verfahrensausgang.
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