1C_357/2026
Bundesgericht
Umweltschutz; Verteilung der Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung eines belasteten Standorts
20. Juli
Sachverhalt
Nachdem das SENE einen Standort in Fleurier als sanierungsbedürftig belastet eingestuft hatte, verteilte es die künftigen Kosten zu 80 % zulasten der A.________ SA, zu 10 % zulasten des Staates und zu 10 % zulasten der B.________ SA. Die kantonalen Behörden bestätigten diesen Verteilungsschlüssel, gegen den A.________ SA direkt Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Erwägungen
• Ein Entscheid, der lediglich die Kostenanteile für die Verteilung der Kosten der Untersuchung, Überwachung und Sanierung eines belasteten Standorts festlegt, ohne die geschuldeten Beträge zu beziffern, ist ein Zwischenentscheid.
• Der Verteilungsschlüssel bewirkt keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, und die Gutheissung der Beschwerde würde es nicht ermöglichen, sofort einen Endentscheid zu erlassen oder ein langwieriges und kostspieliges Beweisverfahren zu vermeiden; der Entscheid kann zusammen mit dem Endentscheid, der die Beträge festsetzt, angefochten werden.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird mangels Erfüllung der Voraussetzungen von Art. 93 LTF nicht eingetreten.