RE26.038328
VD Tribunal cantonal
Ausstand
28. August
Sachverhalt
A.________ und B.________ gelangten mit einem Gesuch um Genehmigung einer vorzeitigen Auflösung an die Schlichtungskommission für Mietstreitigkeiten des Bezirks G.________. Der Präsident dieser Kommission ersuchte um den Ausstand der gesamten Behörde, da F.________, Mutter von A.________ und Ex-Ehefrau von B.________, dort als Sekretärin tätig ist.
Erwägungen
• Die Garantie eines unparteiischen Gerichts gebietet, eine objektive Anschein der Befangenheit aufgrund bestimmter Tatsachen zu berücksichtigen; der Ausstand darf indessen nicht leichtfertig gewährt werden.
• Die engen familiären Beziehungen zwischen den Gesuchstellern und der Sekretärin, die regelmässige Kontakte mit den mit der Sache befassten Mitgliedern unterhält, konnten sowohl beim Beschwerdegegner als auch bei diesen Mitgliedern den Anschein der Befangenheit erwecken; der Ausstand des Kollegiums war daher gerechtfertigt.
Entscheid
Das Ausstandsgesuch wird gutgeheissen und die Sache wird in ihrem derzeitigen Stand an die Schlichtungskommission des Bezirks H.________ überwiesen.