2C_185/2026

Bundesgericht

Energie

Elektrische Anlagen; Projektierungsbeitrag

20. Mai

Sachverhalt Das BFE lehnte das Gesuch der A.________ GmbH um einen Projektierungsbeitrag für ein Pilot-Gesteinswärme-Kraftwerk ab. Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde ihr die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und ein Kostenvorschuss auferlegt; dagegen gelangte sie ans Bundesgericht. Erwägungen • Die ausnahmsweise unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen setzt kumulativ voraus, dass ihr einziges Aktivum im Streit liegt, die wirtschaftlich Beteiligten mittellos sind und das Verfahren ihre Weiterexistenz sichert. • Die GmbH setzte sich nicht konkret mit der vorinstanzlichen Begründung auseinander; insbesondere belegt der blosse Bezug von Ergänzungsleistungen die Mittellosigkeit des Gesellschafters nicht zwingend und genügt der Verweis auf Beilagen sowie der Vorwurf unzureichender Abklärungen nicht. Entscheid Auf die offensichtlich ungenügend begründete Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
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