2F_7/2026

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung)

13. August

Sachverhalt Dem kosovarischen Staatsangehörigen A.________ wurde nach mehrfachen Straftaten und aufgelaufenen Schulden die Niederlassungsbewilligung widerrufen und eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Nachdem seine Beschwerde und ein erstes Revisionsgesuch erfolglos geblieben waren, verlangte er erneut die Revision der entsprechenden Bundesgerichtsurteile und beantragte eine zusätzliche Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen. Erwägungen • Der Gesuchsteller wendet sich gegen den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und die Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung; ein erstes Revisionsgesuch war mangels Revisionsgrunds erfolglos. • Ein weiteres Revisionsgesuch nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG setzt die Darlegung der rechtzeitigen Einreichung innert 90 Tagen ab sicherer Kenntnis des Revisionsgrunds sowie eines zulässigen neuen erheblichen Umstands oder Beweismittels voraus. Beides wurde nicht substanziiert: Die blosse Kritik an Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung bildet keinen Revisionsgrund. Entscheid null Hinweis null
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