VB.2025.00730

ZH Verwaltungsgericht

Öffentliches Dienstverhältnis

Kündigung während der Probezeit

30. Juli

Sachverhalt A wurde per 1. August 2024 als Förderlehrperson angestellt. Die Schulpflege kündigte ihr während der Probezeit, nachdem sie vor dem Team die berufliche Qualifikation des Schulleiters infrage gestellt, dessen Vorgehen als rechtswidrig und missbräuchlich bezeichnet und sich weiterhin unkooperativ gezeigt hatte; der Rekursentscheid erging erst während des anschliessenden Rechtsverzögerungsverfahrens. Erwägungen • Während der Probezeit genügt ein aufgrund der Wahrnehmungen der Vorgesetzten hinreichend begründeter Zweifel, dass Fähigkeit oder Eignung nicht ausgewiesen sind; die Kündigung kann insbesondere auf fehlende Kooperationsbereitschaft und mangelnde Einordnung in die Führungsstruktur gestützt werden. • A stellte die berufliche Qualifikation des zuständigen Schulleiters öffentlich infrage und verweigerte eine konstruktive Zusammenarbeit; deshalb war die Kündigung trotz ihrer Einwände gegen die Abmahnung zulässig und entsprach dem Zweck der Probezeit. Entscheid Die Beschwerde gegen die Kündigung wird abgewiesen; das Rechtsverzögerungsverfahren wird wegen Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.
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