A-7657/2024
Bundesverwaltungsgericht
Zugang zu Bundesratsbeschluss und Mitberichtsunterlagen
24. August
Sachverhalt
Drei Gesellschaften verlangten Zugang zum Bundesratsbeschluss von Mai 2018 über die Repatriierung von 800 Mio. Franken nach Usbekistan sowie zu Vor- und Nachbereitungsdokumenten. Das Bundesamt für Justiz verweigerte den Zugang; einen Teil des Gesuchs leitete es an die Bundesanwaltschaft weiter.
Erwägungen
• Die verlangten Dokumente einschliesslich des Bundesratsbeschlusses waren Bestandteil des Mitberichtsverfahrens und sind deshalb nach Art. 8 Abs. 1 BGÖ endgültig, auch nach dem Bundesratsentscheid, vom Zugang ausgeschlossen; ein Teilzugang oder eine Interessenabwägung fällt ausser Betracht.
• Die Dokumente betrafen zudem laufende internationale Verhandlungen über die Aufteilung und Rückgabe erheblicher Vermögenswerte; ihre Offenlegung hätte die Verhandlungsposition der Schweiz erheblich und ernsthaft gefährden können (Art. 7 Abs. 1 Bst. d und Art. 8 Abs. 4 BGÖ).
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; auf das erneute Ausstandsbegehren wurde nicht eingetreten.