4A_247/2026

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240199-O/HG).

24. Juli

Sachverhalt Die A.________ AG erhob im Anschluss an zwei Schreiben des Handelsgerichts Zürich Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Nach den Vernehmlassungen erklärte sie wegen einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit mit der B.________ AG den Beschwerderückzug. Erwägungen • Nach einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und der B.________ AG erklärte diese den Rückzug ihrer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung; das Verfahren war deshalb abzuschreiben. • Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ AG je zur Hälfte auferlegt; gegenseitig wurde auf Parteientschädigungen verzichtet, und Rechtsanwalt C.________ erhielt mangels Billigkeitsgründen keine Entschädigung. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
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