4A_247/2026
Bundesgericht
Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240199-O/HG).
24. Juli
Sachverhalt
Die A.________ AG erhob im Anschluss an zwei Schreiben des Handelsgerichts Zürich Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Nach den Vernehmlassungen erklärte sie wegen einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit mit der B.________ AG den Beschwerderückzug.
Erwägungen
• Nach einer vergleichsweisen Beilegung der Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und der B.________ AG erklärte diese den Rückzug ihrer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung; das Verfahren war deshalb abzuschreiben.
• Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ AG je zur Hälfte auferlegt; gegenseitig wurde auf Parteientschädigungen verzichtet, und Rechtsanwalt C.________ erhielt mangels Billigkeitsgründen keine Entschädigung.
Entscheid
Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.